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Mit Gesetz vom 23.06.2015 wurde das Thüringer Erziehungsgeldgesetz aufgehoben.

Im Rahmen einer Übergangsregelung wird Thüringer Erziehungsgeld nur noch für Kinder gewährt, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden.

http://www.thueringen.de/th7/tmasgff/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/

Informationen für Wohnungsgeber – Neues Bundesmeldegesetz

Mit dem 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dies löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie die Landesmeldegesetze ab. Änderungen betreffen u. a. die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte und die Auskunftssperren mit den bedingten Sperrvermerken.

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