Springe zum Inhalt

Interessensbekundung Verbandsingenieur Wasserbau Mitgliedsgemeinden
Interessensbekundung Verbandsingenieur Wasserbau Mitgliedsgemeinden
Interessensbekundung_Verbandsingenieur_Wasserbau_Mitgliedsgemeinden.pdf
312.6 KiB
4 Downloads
Details
Stellenausschreibung Bauamt 2024
Stellenausschreibung Bauamt 2024
Stellenausschreibung-Bauamt-2024.pdf
388.9 KiB
0 Downloads
Details
Stellenausschreibung Flussarbeiter GartenLandschaftsbauer GUV HLW
Stellenausschreibung Flussarbeiter GartenLandschaftsbauer GUV HLW
Stellenausschreibung_Flussarbeiter_GartenLandschaftsbauer_GUV_HLW.pdf
115.6 KiB
8 Downloads
Details
Stellenausschreibung Flussarbeiter Tiefbau GUV HLW
Stellenausschreibung Flussarbeiter Tiefbau GUV HLW
Stellenausschreibung_Flussarbeiter_Tiefbau_GUV_HLW.pdf
538.8 KiB
4 Downloads
Details
Stellenausschreibung Flussarbeiter Tiefbaufacharbeiter GUV HLW
Stellenausschreibung Flussarbeiter Tiefbaufacharbeiter GUV HLW
Stellenausschreibung_Flussarbeiter_Tiefbaufacharbeiter_GUV_HLW.pdf
115.3 KiB
4 Downloads
Details
Stellenausschreibung Ingenieur GUV
Stellenausschreibung Ingenieur GUV
Stellenausschreibung_Ingenieur_GUV.pdf
542.5 KiB
4 Downloads
Details
Stellenausschreibung Ingenieur GUV 02
Stellenausschreibung Ingenieur GUV 02 » Beitrag
Stellenausschreibung_Ingenieur_GUV_02.pdf
541.4 KiB
5 Downloads
Details
Stellenausschreibung Verwaltungskraft GUV HLW
Stellenausschreibung Verwaltungskraft GUV HLW
Stellenausschreibung_Verwaltungskraft_GUV_HLW.pdf
651.5 KiB
5 Downloads
Details

E-Rechnung

Künftig können Auftragnehmer ihre Rechnungen elektronisch einreichen.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ wird die zentrale Rechnungseingangsplattform des Freistaats Thüringen nutzen, welche ab dem 27.11.2019 freigeschaltet wird (URL https://verwaltung.thueringen.de).

Ein Direktaufruf ist ferner über die URL https://xrechnung-bdr.de möglich. Über dieses Portal können die Unternehmen ihre Rechnungen erfassen oder hochladen. Sie werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht angesehen.

Anschließend erfolgt die automatische Weiterleitung der elektronischen Rechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform an die gemeldete E-Mailadresse der Verwaltungsgemeinschaft und wird dort verarbeitet.

Name der Gemeinde Leitweg-ID
Gemeinde Friedelshausen 16066025-0001-62
Gemeinde Mehmels 16066041-0001-18
Einheitsgemeinde Schwallungen 16066064-0001-76
Stadt Wasungen 16066086-0001-64
VG „Wasungen-Amt Sand“ 16066130-0001-40

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass inhaltlich oder semantisch fehlerhafte Rechnungen nicht verarbeitet werden, sondern nach Aufforderung in korrigierter Form erneut zu übermitteln sind.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

  

gefluegelschau-wsg-21-11-15-00"Nach einem entsprechenden Erlass des  Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist die Aufstallung für Geflügel in Risikogebieten anzuordnen. Ziel ist es, den Eintrag von Geflügelpestviren über Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gibt die diesbezügliche Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 öffentlich bekannt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-sm.de) veröffentlicht und gilt dementsprechend ab dem 15. November als wirksam. Betroffen ist – wie schon im Jahr 2014 – das Risikogebiet entlang der Werra: Dazu gehören die Gemeinden Leutersdorf, Vachdorf, Einhausen, Belrieth, in der Gemeinde Ritschenhausen die Straßen „An der Salzbrücke“ und „Henneberger Straße“, die Gemeinden Obermaßfeld-Grimmenthal und Untermaßfeld, die Stadt Meiningen, Gemeinde Walldorf, Stadt Wasungen, Gemeinde Schwallungen, die Ortsteile der Stadt Schmalkalden Wernshausen und Niederschmalkalden sowie die Gemeinde Breitungen ohne den Ortsteil „Winne“. Zu beachten sind neben der Aufstallpflicht auch Vorgaben zur Biosicherheit und Einschränkungen bei Geflügelschauen und –märkten.

Nach dem Auftreten von Geflügelpest-Fällen in Deutschland und anderen Ländern Europas sowie dem Nachweis des Geflügelpestvirus (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus - H5N8) bei Wildvögeln sind auf der Grundlage der Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut Brut- und Rastplätze von Wildvögeln als mögliche Eintragsquelle für das Virus besonders zu beachten. Das Gebiet entlang der Werra gilt als Brut- und Rastgebiet für Wildvögel, so dass Geflügelhalter hier besondere Schutzmaßnahmen für ihre Geflügelbestände einhalten müssen. In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst nochmals daraufhin, dass alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen haben.

Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163, -164 wenden." (Zitat: Webseite des LRA-SM)

Weitere Hinweise:
Allgemeinverfügung vom 14. November 2016
Merkblatt des LRA-SM "Risikogebiete Geflügelpest"