Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie aus gegebenem Anlass auf folgendes hinweisen:
Ein privates Kleinfeuerwerk kann in Thüringen nur zu einem der nachfolgend genannten Anlässe genehmigt werden:
- 90. Geburtstag oder älter (Nachweis durch Geburtsurkunde zu erbringen)
- Goldene Hochzeit oder noch länger verheiratet (Nachweis Eheurkunde)
- 50. Firmen- oder Vereinsjubiläum (Nachweis durch Gewerberegister- oder Vereinsregisterauszug)