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Orte und Termine - Corona-Schnelltest-Angebote im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Am Montag, den 22. Februar 2021, startet das kostenlose Antigen-Schnelltest-Angebot des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Hierfür gibt der Landkreis nun alle Standorte, Termine und Öffnungszeiten bekannt:

Die drei stationären Testzentren befinden sich in den Städten Schmalkalden, Meiningen und Zella-Mehlis. Zusätzlich sind mobile Teams im Landkreis unterwegs, die kostenlose Schnelltests in verschiedenen Kommunen des Landkreises anbieten. Grundsätzlich sollten Bürgerinnen und Bürger die Angebote in der Nähe ihres Heimatortes oder ihres Arbeitsplatzes nutzen. Sollten die vorgegebenen Termine jedoch zeitlich nicht passen, kann jederzeit ein anderes Testzentrum oder Mobiles Testangebot aufgesucht werden. Auch Bewohnerinnen und Bewohner angrenzender Orte sollen sich von den Angeboten angesprochen fühlen. Den konkreten zeitlichen Plan finden Sie unten in der Tabelle. „Durch das breit gefächerte Testangebot erhoffen wir uns, dass das Angebot von vielen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird. Erfahrungsberichte anderer Gebietskörperschaften zeigen, dass die Testbereitschaft durch kurze Wege von zu Hause aus oder dem Arbeitsplatz steigt. Und je mehr Bürger sich beteiligen, desto mehr Infektionsketten können wir unterbrechen, um mittelfristig die Inzidenz im Landkreis zu senken – auch wenn zunächst mehr Personen, die unwissentlich und symptomfrei Träger des Virus sind, festgestellt werden“, so Krisenstabsleiterin Susanne Reum. Bei der Auswahl der Orte für die mobilen Schnell-Test-Teams habe man sich auf die Städte und Gemeinden mit vielen Infektionen konzentriert. Je nach Bedarf und Infektionsgeschehen werden die mobilen Teams in den kommenden Wochen flexibel eingesetzt. „Wir werden jetzt auch genau beobachten, was das Bundesgesundheitsministerium bezüglich der ab März angekündigten kostenlosen Schnelltests plant. Wir wollen natürlich die Kosten für den Landkreis minimieren, wenn es Erstattungsmöglichkeiten durch den Bund gibt“, so die Krisenstabsleiterin.

Eine vorherige Anmeldung für die kostenlosen Schnelltests ist nicht notwendig. Lediglich der Personalausweis oder Reisepass muss mitgebracht werden. Um den Vorgang der Schnelltestung zu beschleunigen, kann unter www.lra-sm.de/schnelltest der Laufzettel bereits gedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Ansonsten erhalten Testwillige diesen auch direkt vor Ort.

Wochentags zwischen 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bietet der Landkreis zudem an, dass die Mobilen Schnelltest-Teams auch in Unternehmen kommen. Eine Anmeldung durch die Unternehmen ist ab sofort unter www.lra-sm.de/schnelltest sowie per E-Mail an schnelltest@lra-sm.de möglich. Die Unternehmen müssen die Kosten von 8,50 Euro pro Antigen-Schnelltest selbst tragen.

Das Landratsamt verweist in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf, dass Personen mit Symptomen wie akuter Trockenhusten, Fieber und/oder akuter Geruchs- bzw. Geschmacksverlust nicht getestet werden! In diesem Fall soll direkt der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises: www.lra-sm.de/schnelltest.

Öffnungszeiten der Schnelltestzentren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen:

  • Meiningen: Volkshaus, Landsberger Str. 1
    Dienstag & Freitag: 16.00 – 19.00 Uhr

Samstag: 09.00 – 11.00 Uhr

  • Schmalkalden: Mehrzweckhalle, Teichstraße 10

Montag & Donnerstag: 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 11.00 Uhr

  • Zella-Mehlis: Volkshochschule, Sommerauweg 27 (Eingang über „Am Rain“)

Mittwoch: 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 11.00 Uhr

Termine der mobilen Schnelltest-Teams in KW 08:

Montag
22.02.2021

  • Fambach: Rosengarten; Karl-Marx-Str. 35; 16.00 – 18.00 Uhr

  • Steinbach-Hallenberg: Sporthalle Wolfsstraße; 16.00 – 18.00 Uhr

Dienstag

23.02.2021

  • Wolfmannshausen: Kulturhaus Wolfmannshausen, In den Zeilen 1; 16.00 – 18.00 Uhr

  • Kaltennordheim: Bürgerhaus Kaltennordheim, Wilhelm-Külz-Platz 2; 16.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

24.02.201

  • Breitungen: Kulturhaus am Kraftwerk, Salzunger Str. 24; 16.00 – 18.00 Uhr

  • Brotterode-Trusetal: Sporthalle Trusetal, An der Sporthalle 4; 16.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag

25.02.2021

  • Wasungen: Paradies, Bahnhofstraße 5; 16.00 – 18.00 Uhr

  • Bettenhausen: Kulturhaus Bettenhausen, Stedtlinger Str. 170; 15.00 – 18.00 Uhr

Freitag

26.02.2021

  • Wernshausen: Bürgerhaus „Werra-Aue“, Werraweg 1-3; 16.00 – 18.00 Uhr

  • Struth-Helmershof: Sporthalle Struth-Helmershof, Kirchweg 51; 16.00 – 18.00 Uhr

Die nächsten Termine der mobilen Schnelltest-Teams werden rechtzeitig für die darauffolgende Woche vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen veröffentlicht.

 

Vorbereitungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: 
Abfrage zur freiwilligen Unterstützung / Helferabfrage

Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahme im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist Ihre Mithilfe und Unterstützung erbeten. Mit Ihrer umfangreichen Orts- und Sachkenntnis können Sie unsere Behörde zielgerichtet und effizient unterstützen. Ihre Mithilfe ist bei nachfolgenden Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen äußerst hilfreich. Bitte geben Sie an, in welchem Bereich Sie Unterstützung leisten können.

Die Einweisung und Instruktion in den einzelnen Bereichen erfolgt je nach Erfordernis gesondert. Der einzelne Einsatz wird im Tierseuchenfall direkt mit Ihnen abgestimmt.

Diese Abfrage erfolgt unverbindlich. Sie dient zunächst lediglich der Datenerhebung zur Koordination und Vorbereitung auf eventuell erforderliche Maßnahmen. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und nicht weitergegeben. Bitte füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus oder lassen Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zeitnah zukommen.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Bereitschaft zur Mithilfe.

 

HelferabfrageUnterschrift

 

>> Anschreiben und Online-Fragebogen LRA-SM

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Michael Krause
Sachbearbeiter Koordinierung Jagd/ASP
Haus 1 / Zimmer 219
Tel.: 03693/485-8160
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: m.krause(a)lra-sm.de

Der Fragebogen steht alternativ hier zum Download zur Verfügung: Helferabfrage

 

 

 

gefluegelschau-wsg-21-11-15-00"Nach einem entsprechenden Erlass des  Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist die Aufstallung für Geflügel in Risikogebieten anzuordnen. Ziel ist es, den Eintrag von Geflügelpestviren über Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gibt die diesbezügliche Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 öffentlich bekannt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-sm.de) veröffentlicht und gilt dementsprechend ab dem 15. November als wirksam. Betroffen ist – wie schon im Jahr 2014 – das Risikogebiet entlang der Werra: Dazu gehören die Gemeinden Leutersdorf, Vachdorf, Einhausen, Belrieth, in der Gemeinde Ritschenhausen die Straßen „An der Salzbrücke“ und „Henneberger Straße“, die Gemeinden Obermaßfeld-Grimmenthal und Untermaßfeld, die Stadt Meiningen, Gemeinde Walldorf, Stadt Wasungen, Gemeinde Schwallungen, die Ortsteile der Stadt Schmalkalden Wernshausen und Niederschmalkalden sowie die Gemeinde Breitungen ohne den Ortsteil „Winne“. Zu beachten sind neben der Aufstallpflicht auch Vorgaben zur Biosicherheit und Einschränkungen bei Geflügelschauen und –märkten.

Nach dem Auftreten von Geflügelpest-Fällen in Deutschland und anderen Ländern Europas sowie dem Nachweis des Geflügelpestvirus (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus - H5N8) bei Wildvögeln sind auf der Grundlage der Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut Brut- und Rastplätze von Wildvögeln als mögliche Eintragsquelle für das Virus besonders zu beachten. Das Gebiet entlang der Werra gilt als Brut- und Rastgebiet für Wildvögel, so dass Geflügelhalter hier besondere Schutzmaßnahmen für ihre Geflügelbestände einhalten müssen. In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst nochmals daraufhin, dass alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen haben.

Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163, -164 wenden." (Zitat: Webseite des LRA-SM)

Weitere Hinweise:
Allgemeinverfügung vom 14. November 2016
Merkblatt des LRA-SM "Risikogebiete Geflügelpest"

 

Wichtige Fragen zur Aufstallungspflicht

und zu vorsorglichen Schutzmaßnahmen zur Geflügelpest

Warum die Schutzmaßnahmen? Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Krankheit, die für das betroffene Geflügel tödlich endet. Die Geflügelpest wurde bereits bei Wildvögeln sowie in deutschen Beständen nachgewiesen. Die Viren der Geflügelpest werden vor allem durch Zugvögel übertragen. Deshalb ist es notwendig, dass Hausgeflügel in der Nähe der Brut- und Rastplätze von Zugvögeln speziell geschützt wird.

Ist die Krankheit für den Menschen gefährlich? Grundsätzlich kann das Virus von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Allerdings handelt es sich bei den 2016 gefundenen Viren um Viren des Typs „H5N8“, zu denen bisher keine Erkrankungen des Menschen beobachtet wurden.

Warum muss Hausgeflügel aufgestallt werden? Es muss ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden werden, damit verhindert wird, dass eine Übertragung des Virus (zum Beispiel über Kot) stattfindet. Sollte ein Hausgeflügelbestand an dem Virus erkranken, so müsste der gesamte Bestand getötet werden.

Gilt dies auch für kleine private Geflügelhaltungen, zum Beispiel für drei Hühner? Ja.

In welchem Gebiet muss aufgestallt werden? Als Risikogebiet wurden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen alle Orte, die unmittelbar an der Werra liegen, bestimmt. Die genaue Gebietskulisse findet sich in der Allgemeinverfügung, die unter www.lra-sm.de heruntergeladen werden kann.

Was genau heißt Aufstallung? Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens: die Tiere bleiben im geschlossenen Stall. Zweitens: Die Tiere haben Auslauf in einer Voliere, deren Dach dicht ist (kein Netz) und etwas zu den Seiten übersteht. Wichtig ist, dass kein Kot von Wildvögeln hereinfallen kann.

Was ist noch im Risikogebiet zu beachten? Es müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das heißt, es muss Schutzkleidung getragen werden (z.B. Overall und Gummistiefel), die am Stall verbleibt. Vor den Stalleingängen müssen Desinfektionswannen eingerichtet werden, (z.B. Wannen), die genutzt werden. Außerdem darf kein Geflügel über Börsen, Märkte oder mobile Geflügelhändler zugekauft werden.

Was gilt für Geflügelausstellungen oder Börsen im Risikogebiet? Im Risikogebiet sind solche Veranstaltungen bis auf weiteres verboten. Im restlichen Landkreis sind Geflügelausstellungen zu Schauzwecken (!) unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese finden sich detailliert in der Allgemeinverfügung.

Was haben Geflügelhalter noch zu beachten? Grundsätzlich muss jeder Geflügelhalter beim Veterinäramt angemeldet sein. Wer das noch nicht getan hat, muss dies schleunigst nachholen. Darüber hinaus ist in der Geflügelpestverordnung festgelegt, dass jeder Geflügelhalter einen Tierarzt hinzuziehen muss, sobald in einem Kleinbestand innerhalb von 24 Stunden 3 Tiere verenden. Zudem ist es verboten, im Freien zu füttern.

An wen melde ich mich, wenn ich noch Fragen habe? Gerne an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Tel. 03693 / 485-163 oder -164.

 

> Merkblatt zum Download als PDF-Datei

 

NATURA 2000:
Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland) für
NATURA-2000-Gebiete in Thüringen

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der
Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) errichtet wird.
Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützten Gebiete integriert.

Mit der Meldung von 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes.
Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs- und Entwicklungsziele und daraus abgeleiteter Maßnahmen. Im Freistaat Thüringen wird der Managementplan diese Funktion übernehmen. Die Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindliche Fachplanungen. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landkreise, die Landesbehörden und die neu eingerichteten Natura-2000-Stationen erfolgen.

Die Erstellung der Managementpläne für Waldflächen erfolgt durch Thüringen Forst und wird durch die Forstbehörden gesondert vorgenommen. Die Zuständigkeit für das Offenland liegt bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Abteilung Naturschutz.

In den kommenden Jahren werden die Fachplanungen für das Offenland für 167 FFH-Gebiete erstellt. Die Mitarbeiter der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) werden gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH das Verfahren koordinieren.

In den Jahren 2016/2017 erfolgt die Planung für das Offenland der FFH- bzw. Vogelschutz-Gebiete Th.Nr.: 103 (EUNr.: DE5328306) Dolmar und Christeser Grund und Th.Nr.: 186 (EUNr.: DE5328303) Eschberg – Dürrenberg. Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro PGNU - Planungsgruppe Natur und Umwelt. Die Mitarbeiter dieses Büros werden Untersuchungen bzw. Begehungen in den FFH- bzw. Vogelschutz-Gebieten durchführen. Dabei werden die zu schützenden Lebensräume und Arten erfasst, ihre Erhaltungszustände bewertet und die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorgeschlagen. Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Behörden, Landnutzern, und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden.

Der Entwurf des Managementplanes, Fachbeitrag Offenland, wird zum Ende des
Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des o. g. Planungsbüros oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

Mehr Informationen über die Managementplanungn erhalten Sie auf der Internetseite der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie www.tlug-jena.de

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie aus gegebenem Anlass auf folgendes hinweisen:

Ein privates Kleinfeuerwerk kann in Thüringen nur zu einem der nachfolgend genannten Anlässe genehmigt werden:

  • 90. Geburtstag oder älter (Nachweis durch Geburtsurkunde zu erbringen)
  • Goldene Hochzeit oder noch länger verheiratet (Nachweis Eheurkunde)
  • 50. Firmen- oder Vereinsjubiläum (Nachweis durch Gewerberegister- oder Vereinsregisterauszug)

...weiterlesen "Hinweis zu Kleinfeuerwerken"

Rassegeflügelschauen und ähnliche Tierschauen unterstehen nach § 42 Thüringer Gesetz über die Befugnisse und Aufgaben der Ordnungsbehörden (OBG) sowie Verbot von Veranstaltungen an stillen Tagen nach § 6 Thüringer Feiertagsgesetz (ThürFtG) einer Anzeigepflicht!

...weiterlesen "Anzeigepflicht von Tierschauen"