Kategorie: Infos Amt 1 (Hauptverwaltung)
Amt 1: Hauptverwaltung mit Standesamt, Ordnungswesen, Kindereinrichtungen, Erziehungsgeld, Archiv und Gewerbe
Stellenausschreibung: Sekretär/in/Verwaltungskraft (m/w/d) (GUV)
Amtsblatt der VG 02 / 2021
Amtsblatt der VG 01/2021
Corona Schnelltests im LK Schmalkalden-Meiningen
Orte und Termine - Corona-Schnelltest-Angebote im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Am Montag, den 22. Februar 2021, startet das kostenlose Antigen-Schnelltest-Angebot des Landkreises Schmalkalden-Meiningen für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Hierfür gibt der Landkreis nun alle Standorte, Termine und Öffnungszeiten bekannt:
Die drei stationären Testzentren befinden sich in den Städten Schmalkalden, Meiningen und Zella-Mehlis. Zusätzlich sind mobile Teams im Landkreis unterwegs, die kostenlose Schnelltests in verschiedenen Kommunen des Landkreises anbieten. Grundsätzlich sollten Bürgerinnen und Bürger die Angebote in der Nähe ihres Heimatortes oder ihres Arbeitsplatzes nutzen. Sollten die vorgegebenen Termine jedoch zeitlich nicht passen, kann jederzeit ein anderes Testzentrum oder Mobiles Testangebot aufgesucht werden. Auch Bewohnerinnen und Bewohner angrenzender Orte sollen sich von den Angeboten angesprochen fühlen. Den konkreten zeitlichen Plan finden Sie unten in der Tabelle. „Durch das breit gefächerte Testangebot erhoffen wir uns, dass das Angebot von vielen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird. Erfahrungsberichte anderer Gebietskörperschaften zeigen, dass die Testbereitschaft durch kurze Wege von zu Hause aus oder dem Arbeitsplatz steigt. Und je mehr Bürger sich beteiligen, desto mehr Infektionsketten können wir unterbrechen, um mittelfristig die Inzidenz im Landkreis zu senken – auch wenn zunächst mehr Personen, die unwissentlich und symptomfrei Träger des Virus sind, festgestellt werden“, so Krisenstabsleiterin Susanne Reum. Bei der Auswahl der Orte für die mobilen Schnell-Test-Teams habe man sich auf die Städte und Gemeinden mit vielen Infektionen konzentriert. Je nach Bedarf und Infektionsgeschehen werden die mobilen Teams in den kommenden Wochen flexibel eingesetzt. „Wir werden jetzt auch genau beobachten, was das Bundesgesundheitsministerium bezüglich der ab März angekündigten kostenlosen Schnelltests plant. Wir wollen natürlich die Kosten für den Landkreis minimieren, wenn es Erstattungsmöglichkeiten durch den Bund gibt“, so die Krisenstabsleiterin.
Eine vorherige Anmeldung für die kostenlosen Schnelltests ist nicht notwendig. Lediglich der Personalausweis oder Reisepass muss mitgebracht werden. Um den Vorgang der Schnelltestung zu beschleunigen, kann unter www.lra-sm.de/schnelltest der Laufzettel bereits gedruckt und ausgefüllt mitgebracht werden. Ansonsten erhalten Testwillige diesen auch direkt vor Ort.
Wochentags zwischen 11.00 Uhr und 15.00 Uhr bietet der Landkreis zudem an, dass die Mobilen Schnelltest-Teams auch in Unternehmen kommen. Eine Anmeldung durch die Unternehmen ist ab sofort unter www.lra-sm.de/schnelltest sowie per E-Mail an schnelltest@lra-sm.de möglich. Die Unternehmen müssen die Kosten von 8,50 Euro pro Antigen-Schnelltest selbst tragen.
Das Landratsamt verweist in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf, dass Personen mit Symptomen wie akuter Trockenhusten, Fieber und/oder akuter Geruchs- bzw. Geschmacksverlust nicht getestet werden! In diesem Fall soll direkt der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises: www.lra-sm.de/schnelltest.
Öffnungszeiten der Schnelltestzentren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen:
- Meiningen: Volkshaus, Landsberger Str. 1
Dienstag & Freitag: 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 11.00 Uhr
- Schmalkalden: Mehrzweckhalle, Teichstraße 10
Montag & Donnerstag: 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 11.00 Uhr
-
Zella-Mehlis: Volkshochschule, Sommerauweg 27 (Eingang über „Am Rain“)
Mittwoch: 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag: 09.00 – 11.00 Uhr
Termine der mobilen Schnelltest-Teams in KW 08:
Montag |
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Dienstag 23.02.2021 |
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Mittwoch 24.02.201 |
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Donnerstag 25.02.2021 |
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Freitag |
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Die nächsten Termine der mobilen Schnelltest-Teams werden rechtzeitig für die darauffolgende Woche vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen veröffentlicht.
Corona-Schnelltests (Anschreiben an Unternehmen)
Vorbereitungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Vorbereitungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest:
Abfrage zur freiwilligen Unterstützung / Helferabfrage
Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahme im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist Ihre Mithilfe und Unterstützung erbeten. Mit Ihrer umfangreichen Orts- und Sachkenntnis können Sie unsere Behörde zielgerichtet und effizient unterstützen. Ihre Mithilfe ist bei nachfolgenden Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen äußerst hilfreich. Bitte geben Sie an, in welchem Bereich Sie Unterstützung leisten können.
Die Einweisung und Instruktion in den einzelnen Bereichen erfolgt je nach Erfordernis gesondert. Der einzelne Einsatz wird im Tierseuchenfall direkt mit Ihnen abgestimmt.
Diese Abfrage erfolgt unverbindlich. Sie dient zunächst lediglich der Datenerhebung zur Koordination und Vorbereitung auf eventuell erforderliche Maßnahmen. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und nicht weitergegeben. Bitte füllen Sie das nachfolgende Online-Formular aus oder lassen Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zeitnah zukommen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Bereitschaft zur Mithilfe.
HelferabfrageUnterschrift
>> Anschreiben und Online-Fragebogen LRA-SM
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Michael Krause
Sachbearbeiter Koordinierung Jagd/ASP
Haus 1 / Zimmer 219
Tel.: 03693/485-8160
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: m.krause(a)lra-sm.de
Der Fragebogen steht alternativ hier zum Download zur Verfügung: Helferabfrage
Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Hier finden Sie die Anordnung
Amtliche Tierseuchenbekämpfung;
Bekämpfung der Geflügelpest;
Anordnung von Maßnahmen nach § 13 Geflügelpest-Verordnung
Bekanntmachung Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang der Werra
"Nach einem entsprechenden Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist die Aufstallung für Geflügel in Risikogebieten anzuordnen. Ziel ist es, den Eintrag von Geflügelpestviren über Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gibt die diesbezügliche Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 öffentlich bekannt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-sm.de) veröffentlicht und gilt dementsprechend ab dem 15. November als wirksam. Betroffen ist – wie schon im Jahr 2014 – das Risikogebiet entlang der Werra: Dazu gehören die Gemeinden Leutersdorf, Vachdorf, Einhausen, Belrieth, in der Gemeinde Ritschenhausen die Straßen „An der Salzbrücke“ und „Henneberger Straße“, die Gemeinden Obermaßfeld-Grimmenthal und Untermaßfeld, die Stadt Meiningen, Gemeinde Walldorf, Stadt Wasungen, Gemeinde Schwallungen, die Ortsteile der Stadt Schmalkalden Wernshausen und Niederschmalkalden sowie die Gemeinde Breitungen ohne den Ortsteil „Winne“. Zu beachten sind neben der Aufstallpflicht auch Vorgaben zur Biosicherheit und Einschränkungen bei Geflügelschauen und –märkten.
Nach dem Auftreten von Geflügelpest-Fällen in Deutschland und anderen Ländern Europas sowie dem Nachweis des Geflügelpestvirus (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus - H5N8) bei Wildvögeln sind auf der Grundlage der Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut Brut- und Rastplätze von Wildvögeln als mögliche Eintragsquelle für das Virus besonders zu beachten. Das Gebiet entlang der Werra gilt als Brut- und Rastgebiet für Wildvögel, so dass Geflügelhalter hier besondere Schutzmaßnahmen für ihre Geflügelbestände einhalten müssen. In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst nochmals daraufhin, dass alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen haben.
Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163, -164 wenden." (Zitat: Webseite des LRA-SM)
Weitere Hinweise:
Allgemeinverfügung vom 14. November 2016
Merkblatt des LRA-SM "Risikogebiete Geflügelpest"
Merkblatt LRA-SM / Risikogebiete Geflügelpest
Wichtige Fragen zur Aufstallungspflicht
und zu vorsorglichen Schutzmaßnahmen zur Geflügelpest
Warum die Schutzmaßnahmen? Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Krankheit, die für das betroffene Geflügel tödlich endet. Die Geflügelpest wurde bereits bei Wildvögeln sowie in deutschen Beständen nachgewiesen. Die Viren der Geflügelpest werden vor allem durch Zugvögel übertragen. Deshalb ist es notwendig, dass Hausgeflügel in der Nähe der Brut- und Rastplätze von Zugvögeln speziell geschützt wird.
Ist die Krankheit für den Menschen gefährlich? Grundsätzlich kann das Virus von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Allerdings handelt es sich bei den 2016 gefundenen Viren um Viren des Typs „H5N8“, zu denen bisher keine Erkrankungen des Menschen beobachtet wurden.
Warum muss Hausgeflügel aufgestallt werden? Es muss ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden werden, damit verhindert wird, dass eine Übertragung des Virus (zum Beispiel über Kot) stattfindet. Sollte ein Hausgeflügelbestand an dem Virus erkranken, so müsste der gesamte Bestand getötet werden.
Gilt dies auch für kleine private Geflügelhaltungen, zum Beispiel für drei Hühner? Ja.
In welchem Gebiet muss aufgestallt werden? Als Risikogebiet wurden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen alle Orte, die unmittelbar an der Werra liegen, bestimmt. Die genaue Gebietskulisse findet sich in der Allgemeinverfügung, die unter www.lra-sm.de heruntergeladen werden kann.
Was genau heißt Aufstallung? Es gibt zwei Möglichkeiten. Erstens: die Tiere bleiben im geschlossenen Stall. Zweitens: Die Tiere haben Auslauf in einer Voliere, deren Dach dicht ist (kein Netz) und etwas zu den Seiten übersteht. Wichtig ist, dass kein Kot von Wildvögeln hereinfallen kann.
Was ist noch im Risikogebiet zu beachten? Es müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das heißt, es muss Schutzkleidung getragen werden (z.B. Overall und Gummistiefel), die am Stall verbleibt. Vor den Stalleingängen müssen Desinfektionswannen eingerichtet werden, (z.B. Wannen), die genutzt werden. Außerdem darf kein Geflügel über Börsen, Märkte oder mobile Geflügelhändler zugekauft werden.
Was gilt für Geflügelausstellungen oder Börsen im Risikogebiet? Im Risikogebiet sind solche Veranstaltungen bis auf weiteres verboten. Im restlichen Landkreis sind Geflügelausstellungen zu Schauzwecken (!) unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese finden sich detailliert in der Allgemeinverfügung.
Was haben Geflügelhalter noch zu beachten? Grundsätzlich muss jeder Geflügelhalter beim Veterinäramt angemeldet sein. Wer das noch nicht getan hat, muss dies schleunigst nachholen. Darüber hinaus ist in der Geflügelpestverordnung festgelegt, dass jeder Geflügelhalter einen Tierarzt hinzuziehen muss, sobald in einem Kleinbestand innerhalb von 24 Stunden 3 Tiere verenden. Zudem ist es verboten, im Freien zu füttern.
An wen melde ich mich, wenn ich noch Fragen habe? Gerne an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Tel. 03693 / 485-163 oder -164.
> Merkblatt zum Download als PDF-Datei