Mit Gesetz vom 23.06.2015 wurde das Thüringer Erziehungsgeldgesetz aufgehoben.
Im Rahmen einer Übergangsregelung wird Thüringer Erziehungsgeld nur noch für Kinder gewährt, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden.
http://www.thueringen.de/th7/tmasgff/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/