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E-Rechnung

Künftig können Auftragnehmer ihre Rechnungen elektronisch einreichen.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“ wird die zentrale Rechnungseingangsplattform des Freistaats Thüringen nutzen, welche ab dem 27.11.2019 freigeschaltet wird (URL https://verwaltung.thueringen.de).

Ein Direktaufruf ist ferner über die URL https://xrechnung-bdr.de möglich. Über dieses Portal können die Unternehmen ihre Rechnungen erfassen oder hochladen. Sie werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht angesehen.

Anschließend erfolgt die automatische Weiterleitung der elektronischen Rechnung von der zentralen Rechnungseingangsplattform an die gemeldete E-Mailadresse der Verwaltungsgemeinschaft und wird dort verarbeitet.

Name der Gemeinde Leitweg-ID
Gemeinde Friedelshausen 16066025-0001-62
Gemeinde Mehmels 16066041-0001-18
Einheitsgemeinde Schwallungen 16066064-0001-76
Stadt Wasungen 16066086-0001-64
VG „Wasungen-Amt Sand“ 16066130-0001-40

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass inhaltlich oder semantisch fehlerhafte Rechnungen nicht verarbeitet werden, sondern nach Aufforderung in korrigierter Form erneut zu übermitteln sind.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/

  

NATURA 2000:
Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland) für
NATURA-2000-Gebiete in Thüringen

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der
Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) errichtet wird.
Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützten Gebiete integriert.

Mit der Meldung von 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes.
Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs- und Entwicklungsziele und daraus abgeleiteter Maßnahmen. Im Freistaat Thüringen wird der Managementplan diese Funktion übernehmen. Die Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindliche Fachplanungen. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landkreise, die Landesbehörden und die neu eingerichteten Natura-2000-Stationen erfolgen.

Die Erstellung der Managementpläne für Waldflächen erfolgt durch Thüringen Forst und wird durch die Forstbehörden gesondert vorgenommen. Die Zuständigkeit für das Offenland liegt bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Abteilung Naturschutz.

In den kommenden Jahren werden die Fachplanungen für das Offenland für 167 FFH-Gebiete erstellt. Die Mitarbeiter der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) werden gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH das Verfahren koordinieren.

In den Jahren 2016/2017 erfolgt die Planung für das Offenland der FFH- bzw. Vogelschutz-Gebiete Th.Nr.: 103 (EUNr.: DE5328306) Dolmar und Christeser Grund und Th.Nr.: 186 (EUNr.: DE5328303) Eschberg – Dürrenberg. Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro PGNU - Planungsgruppe Natur und Umwelt. Die Mitarbeiter dieses Büros werden Untersuchungen bzw. Begehungen in den FFH- bzw. Vogelschutz-Gebieten durchführen. Dabei werden die zu schützenden Lebensräume und Arten erfasst, ihre Erhaltungszustände bewertet und die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorgeschlagen. Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Behörden, Landnutzern, und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden.

Der Entwurf des Managementplanes, Fachbeitrag Offenland, wird zum Ende des
Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des o. g. Planungsbüros oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

Mehr Informationen über die Managementplanungn erhalten Sie auf der Internetseite der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie www.tlug-jena.de

Informationen für Wohnungsgeber – Neues Bundesmeldegesetz

Mit dem 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dies löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz sowie die Landesmeldegesetze ab. Änderungen betreffen u. a. die Meldepflichten, die Melderegisterauskünfte und die Auskunftssperren mit den bedingten Sperrvermerken.

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