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Hinweis zu Kleinfeuerwerken

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie aus gegebenem Anlass auf folgendes hinweisen:

Ein privates Kleinfeuerwerk kann in Thüringen nur zu einem der nachfolgend genannten Anlässe genehmigt werden:

  • 90. Geburtstag oder älter (Nachweis durch Geburtsurkunde zu erbringen)
  • Goldene Hochzeit oder noch länger verheiratet (Nachweis Eheurkunde)
  • 50. Firmen- oder Vereinsjubiläum (Nachweis durch Gewerberegister- oder Vereinsregisterauszug)

Neben dem Antragsformular und dem Nachweis des jeweiligen Anlasses, ist ein Versicherungsnachweis der Privathaftpflichtversicherung desjenigen vorzulegen, der das Feuerwerk durchführen / abbrennen wird. Das heißt, NICHT die Privathaftpflichtversicherung des Vereins oder der Firma, sondern der Einzelperson, die so zu sagen „das Feuerzeug in der Hand hält“.

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Dezernat 21 - Standort Erfurt
Lindenbacher Weg 30
99099 Erfurt

sowie in der

Verwaltungsgemeinschaft „Wasungen-Amt Sand“
Amt 1 – Ordnungswesen
Markt 9/11 in
98634 Wasungen.

 

Amt 1 - Ordnungswesen